Verpflichtungen australischer Arbeitsgeber, der sponsert
Der sponsernde Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die Reisekosten des Antragstellers zu zahlen oder ihm bei Ankunft mit einer Unterkunft noch in anderen Bereichen zu unterstützen. Einige Arbeitgeber könnten anbieten, die Umzugskosten zu übernehmen oder anderweitig zu unterstützen, jedoch handelt es sich hierbei immer um „private“ Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber muss den Antragsteller gemäß australischen Standards und Konditionen beschäftigen.
Wenn nach Ankunft des ausländischen Arbeitnehmers Änderungen beim Arbeitgeber auftreten, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer zu beschäftigen bzw. dessen Anstellung fortzusetzen; jedoch könnte der Arbeitgeber durch einen solchen Abbruch Schwierigkeiten bei der Genehmigung weiterer Sponsorings bekommen. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer laut Einwanderungsgesetzt nicht dazu verpflichtet, für eine bestimmte Zeit für seinen Sponsor zu arbeiten; jedoch kann die Dauer des Arbeitsverhältnisses in einigen Fällen im Arbeitsvertrag verankert sein.
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